13.2.14

Rettung für über den Tisch gezogene Franken-Kreditnehmer naht

Die Europäische Union gibt grünes Licht für eine Änderung von Fremdwährungskreditverträgen. Nun ist es an den nationalen Gerichten der einzelnen Mitgliedsländer zu prüfen, ob Schuldner über den Tisch gezogen wurden. Hintergrund: Die in Franken-Krediten schlummernden Wechselkursrisiken dürften viele bei Vertragsabschluss nicht durchschaut haben.

Banken sind offenbar ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen. In Österreich nahm der Oberste Gerichtshof  in einem Urteil vom April 2013 die Banken bereits stärker in die Haftung. In Ungarn ist der Handlungsbedarf deutlich größer. Die dortigen Franken-Schuldner werden nicht durch den Euro-Mindestkurs beschützt.

Ungarische Gerichte dürfen die Banken dazu zwingen unfaire Kreditverträge nachträglich zu korrigieren, sagte gestern Niels Wahl, ein offizieller Berater des Europäischen Gerichtshofes. Es fände keine Verletzung von EU-Recht statt, wenn die Gerichte der Mitgliedsländer unfaire Kreditverträge aufbröselten, erklärte der angesehene Rechtsanwalt.

Der ungarische Regierungschef Viktor Orban will seit langem Nägeln mit Köpfen machen, wenn es darum geht die vielen Franken-Schuldner aus dem Würgegriff der Banken zu befreien. Nun dürfte Orban den Druck auf die nationalen Gerichte noch einmal verstärken. Diese sollten sich auf die Seite des Volkes stellen, sagte der Premier, der sich am 6. April 2014 seiner Wiederwahl stellt.

Beweispflicht

Das Vertragsrecht ist eines der höchsten Güter der zivilen Rechtsprechung. Um aus einem Franken-Kredit herauszukommen, muss ein Schuldner beweisen, dass er falsch beraten wurde. Dies dürfte in den meisten Fällen nicht möglich sein, weil die Banken stets glaubhaft das Gegenteil behaupten können und dem Schuldnern die Beweispflicht obliegt.

Im Falle des kreditnehmerfreundlichen OGH-Urteils in Österreich kamen spezielle Faktoren zusammen. So räumte die Bank-Mitarbeiterin ein, vor der Umschuldung erfahren zu haben, dass die Klägerin nicht genügend über das Rechtsgeschäft aufgeklärt worden sei. Einen solchen Fauxpas wird sich eine Bank nicht noch einmal leisten. Im Zweifel dürften die Geldhäuser schweigen oder auf Gedächtnislücken verweisen.

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